AGB und Auftragsverarbeitungsvertrag bestätigen
Sie erhalten eine E-Mail der Bestätigung der AGB bzw. des AVV zur Ablage in Ihren Unterlagen an die im Formular angegebene E-Mail-Adresse. Mit dieser E-Mail ist die Schriftform der vertraglichen Vereinbarungen laut Art. 28 Abs. 9 DS-GVO gewahrt.